Ab März: Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege

Die beschlossene Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und in Krankenhäusern soll laut eines Medienberichtes ab dem 16. März geltend gemacht werden. Durch die Übergangsfrist hätten alle Betroffenen die Möglichkeit, sich jetzt noch impfen zu lassen.

Die Impfpflicht für das Personal in Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern soll ab dem 16. März in Kraft treten. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland RND mit Bezug auf Informationen aus „Kreisen der Ampel-Parteien“.

Demnach müssen alle Mitarbeiter, die bereits jetzt beschäftigt sind sowie all diejenigen, die ihre Arbeit ab dem 1. Januar beginnen, bis spätestens 15. März einen vollständigen Coronavirus-Impfausweis vorlegen. Wer später eine Tätigkeit aufnimmt, muss von Anfang an entsprechende Bescheinigungen vorlegen, heißt es.

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hält es für vorteilhaft, wenn die Teil-Impfpflicht etwa für Pflegepersonal ab Mitte März rechtskräftig ist. „Wenn das bedeutet, dass ab Ende Februar, Anfang März der doppelte Impfnachweis vorliegen muss, ist das ein Zeitpunkt, an dem das Ganze auch umsetzbar ist“, sagt Klingbeil.

Ohne Impfungs-Nachweis keine Arbeit

Die RND berichtet, dass mit der Übergangsfrist alle Betroffenen ausreichend Zeit hätten, sich jetzt noch impfen zu lassen. Beschäftigte, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, haben die Möglichkeit von dieser Pflicht befreit zu werden.

Nach derzeitigem Plan darf die Tätigkeit nicht ohne Nachweis durchgeführt werden. Wird dies ignoriert, ist das eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe belegt.

Durch die Gesetzesänderung sollen vor allem ältere und vorerkrankte Personen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Insbesondere in Pflegeheimen war es in der Vergangenheit öfter mal wieder zu Covid-19-Ausbrüchen gekommen.

Gesetzesentwurf im Bundestag bis Mitte Dezember

Länder und Bund hatten sich am Donnerstag auf eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitswesen verständigt. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf formuliert. Bis spätestens Mitte Dezember soll laut RND eine Entscheidung im Bundestag fallen. Zudem sprachen sich Länder und Bund dafür aus, dass der Bundestag „zeitnah“ über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden muss. Der Ethikrat sollte hierzu bis Ende des Jahres einen Antrag erarbeiten.

Quelle: tagesschau.de
Autorin: Sophie Pixis