Ab Oktober Mindestlohn von zwölf Euro
Es war ein zentrales Wahlkampfversprechen der SPD: die Erhöhung des Mindestlohns. Wie jetzt aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, soll der Mindestlohn zum 1. Oktober auf zwölf Euro angehoben werden.
Etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ab dem 1. Oktober mehr Geld bekommen. Diese Angaben gehen aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum gesetzlichen Mindestlohn hervor.
Demzufolge soll der Mindestlohn bundesweit zum 1. Oktober einmalig von jetzigen 10,45 Euro auf genau zwölf Euro steigen. Arbeitnehmervertreter und Arbeitgeber, die in der sogenannten Mindestlohnkommission sitzen, sollen dann in den kommenden Jahren wieder über dessen Höhe beratschlagen.
Rund ein Fünftel aller Beschäftigten in Deutschland sind laut Bundesarbeitsministerium Niedriglohnempfänger. Das bedeutet, sie bekommen einen Stundenlohn, der keine zwei Drittel des mittleren Stundenlohns beträgt. Nur in Bulgarien, Polen und den baltischen Staaten ist der Anteil der Niedriglohnempfänger höher. Dagegen beträgt er in Frankreich nur 8,6 Prozent.
In Deutschland wird vor allem für beispielsweise Reinigungskräfte, Verkäufer und Frisöre nur Niedriglohn gezahlt. Aus dieser Situation könnten Sie nun profitieren. Die Einweisung eines höheren Mindestlohns war ein Wahlkampfversprechen der SPD. Im Wahlkampf hatte Olaf Scholz versprochen, dass er als Bundeskanzler schleunigst ein passendes Gesetz auf den Weg bringen möchte.
Die Mindestlohnsteigerung ist nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großem Vorteil. Das Bundesarbeitsministerium rechnet bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes auch mit Einnahmesteigerungen im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungen.
Etwa 700 Millionen Euro können laut Gesetzentwurf zusätzlich ins System fließen, unter anderem in die gesetzliche Rentenkasse. Zudem rechnet das Ministerium mit Entlastungen in den Haushalten von Kommunen und Bund, weil weniger Personen auf auf Sozialleistungen angewiesen sein könnten.
Laut Gesetzentwurf kämen auf die Arbeitgeber, die durch das Gesetz ihre Löhne anheben müssten rund 1,63 Milliarden Euro höhere Kosten zu. Als Auswirkung sei damit zu rechnen, dass die Preise für Dienstleistungen und Güter mittelmäßig steigen könnten.
Eine Klage gegen das Gesetz zu prüfen hatten Arbeitgebervertreter bereits angekündigt. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte Ende letzten Jahres, er halte den Vorschlag für keine gute Idee und er sei eine grobe Verletzung der Tarifautonomie.
Autorin: Sophie Pixis