Nach der Bewilligung des Bundesrates zum neuen Infektionsschutzgesetz sollen nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums am kommenden Mittwoch schärfere Regeln am Arbeitsplatz in Kraft treten. „Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3G am Arbeitsplatz“, erklärte das Ministerium auf Twitter. Ab Mitte nächster Woche müssen Beschäftigte also vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder genesen, geimpft, oder negativ getestet sind. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn Beschäftigte sich im Arbeitsplatz impfen oder Testen lassen.
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte: das Unternehmen den Impfstatus ihrer Mitarbeiter – bis auf Ausnahmen – auch mit der neuen 3G-Regelung nicht ohne weiteres abfragen dürfen. Allerdings sind Arbeitgeber verpflichtet einen Nachweis zu verlangen, dass eines der 3G Bedingungen erfüllt ist. Wer also seinen Impfstatus nicht äußern möchte, muss dafür einen negativen Corona-Test vorweisen können.
Durch die Regeln erhofft man sich, das die zuletzt stark angestiegene Infektionsgeschehen eingedämmt wird . Beschäftigte haben nach Ministeriumsangaben „eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie gültige 3G-Nachweise vorlegen können“. In Anspruch genommen werden können demnach „die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers“.
Ungeimpfte müssen sich selbst um Testnachweis kümmern
Ungeimpfte sollen in Zukunft im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen. „Stellt der Arbeitgeber lediglich Selbsttests zur Eigenanwendung zur Verfügung, die nicht unter Aufsicht durchgeführt werden, ist dies kein zertifizierter Nachweis“, erklärte das
Der Deutsche Gewerkschaftsbund befürwortet Testnachweispflicht
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) billigt die Testnachweispflicht für Beschäftigte ein. „Da es auch andere, kostenfreie Instrumente des Infektionsschutzes gibt – allen voran die Impfung – sind die Beschäftigten aufgerufen, diese Möglichkeit wahrzunehmen“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Es gelte hier nicht uneingeschränkt die sonst übliche Regelung, dass der Arbeitgeber für die Kosten des Arbeitsschutzes aufkommt.
Der Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie (BAVC) sieht keinen Anspruch auf weitere Lohnzahlung und Homeoffice für Arbeitnehmer, die sich vor Dienstantritt nicht testen lassen wollen und die nicht geimpft sind. „3G im Betrieb muss rechtssicher ausgestaltet sein“, forderte BAVC-Präsident Kai Beckmann in der „Bild“-Zeitung. Die Unternehmen müssten wissen, wer geimpft ist und wer nicht. „Und wer sich als Ungeimpfter nicht testen lassen will, hat keinen Anspruch auf Bezahlung oder Homeoffice. Das muss klar geregelt sein.“
Quelle: tagesschau.de
Autorin: Sophie Pixis