Italien wendet die 3G-Regelung schon seit einem Monat an: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete haben Zutritt in den Betrieb. Genau das hat Deutschland nun auch vor. „Dazu gehört, dass wir konsequent 3G in den Betrieben durchsetzen“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil im ZDF und wusste dabei die Gewerkschaften mit DGB-Chef Reiner Hoffmann grundsätzlich an seiner Seite. „Die 3G-Regelungen sind geeignete Maßnahmen für den Schutz am Arbeitsplatz, um den Pandemieverlauf einzugrenzen“, sagte Hoffmann. „Das ist dringend erforderlich.“
Umsetzung ist noch nicht klar!
So weit, so einig. Im Detail sind noch einige Fragen offen, das obwohl die Zeit drängt. Wie läuft es zum Beispiel ab, wenn jemand sich weder impfen noch testen lassen will – gibt es dann Strafen? Marius Mühlhausen, Sprecher des Arbeitsministers, möchte sich noch nicht festlegen. „Vollkommen richtig ist, dass es Regeln gibt und dass dafür gesorgt werden muss, dass diese Regeln auch eingehalten werden. Wie künftig genau das ausgestaltet ist, das bleibt aber abzuwarten“, so Mühlhausen.
In einem ersten Entwurf des Arbeitsministeriums, ist von Bußgeldern die Rede. Laut Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger ist die Lösung, so sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: Wer aus den genannten Gründen nicht arbeitet, bekommt auch keinen Lohn.
„Das muss der Bundesarbeitsminister dann noch einmal deutlich machen, welche Konsequenzen das hat. Und ich glaube, dass es über die Gehaltskürzung hinausgeht“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Womöglich Kündigung oder Abmahnung also.
Italien als Vorbild
Bis zu 1500 Euro Bußgelder sieht Italien vor für Beschäftigte, die ohne Nachweis zur Arbeit kommen und für Arbeitgeber, die nicht kontrollieren. Wer deswegen nicht arbeitet, den erwartet im Nachbarland unbezahlte Freistellung.
Doch was ist eigentlich mit den Daten. Bisher hat das Arbeitsministerium immer darauf verwiesen, dass Gesundheitsinformationen wie der Impfstatus einem ganz besonderen Schutz unterliegen und der Arbeitgeber sie nicht einfach so erfassen beziehungsweise speichern kann. Doch nun also doch. Die Lösung für das aktuelle Umschwenken deutet Ministeriumssprecher Mühlhausen wie folgt an. „Einen qualitativen Unterschied gibt es: dass die künftigen Regelungen jetzt ja im Infektionsschutz vorgenommen werden müssen und nicht im Arbeitsrecht.“
Gewerkschaften und Arbeitgeber uneinig
Eine Ausnahmesituation namens Pandemie soll damit Rechnung getragen werden. Verlangt diese aber auch nach einer Auskunftspflicht für die Beschäftigten? Nein, sagen die Gewerkschaften. Ja, die Arbeitgeber.
Die Linke unterstützt zumindest die Testpflicht, sagt Parteichefin Janine Wissler. „Ich würde das analog zu den Schulen sehen. Wenn man Kinder dazu verpflichtet, sich regelmäßig testen zu lassen, dann ist das auch Beschäftigten zuzumuten, wo Homeoffice nicht möglich ist. Das ist notwendig und das muss ein Arbeitgeber durchsetzen“, so Wissler.
Wissler, würde allerdings alle testen lassen – auch Genesene und Geimpfte. Hier kommen aber auch einige Fragen auf: Wer übernimmt die Kosten für die Tests und wird das Testen von der Arbeitszeit abgezogen? Viel Aufwand für die Ampel-Fraktionen, die das neue Infektionsschutzgesetz schon am Donnerstag durch den Bundestag und am Freitag durch den Bundesrat bringen möchten.
Quelle: tagesschau.de
Autorin: Sophie Pixis