Entlastungspaket 2022.
Bis zu 3.000 Euro Inflationsprämie

Die Bundesregierung hat mit dem dritten Entlastungspaket ebenso eine einmalige
Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro in Aussicht gestellt. Allerdings dürften manche leer ausgehen.

Inflationsprämie in Deutschland

„Wir machen eine steuerfreie Einmalzahlung, also eine Inflationsprämie möglich.“ FDP-Chef Christian Lindner kündigte mit diesen Worten eine weitreichende Maßnahme an, die innerhalb des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung festgelegt wurde. Wer alles bekommt die Prämie überhaupt?

Drittes Entlastungspaket sieht Inflationsprämie für Arbeitnehmer vor

Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber einen einmaligen Bonus erhalten, um höhere Energiekosten finanziell zu bewältigen. Diese Kosten sind auf gestiegene Strom- und Gaspreise zurückzuführen. Denn damit steigen auch die Nebenkosten. Um diesen Arbeitnehmern zu helfen, führte die Ampel-Regierung einen Inflationsbonus ein. Dieser Bonus ist steuerfrei und kann zwischen 300 und 3.000 Euro liegen.
Allerdings hat das Ganze einen Haken: Die Arbeitgeber sind frei darin, zu entscheiden, ob Sie die Inflationsprämie ihren Arbeitnehmern überhaupt bezahlen und darüber hinaus wie viel sie zahlen möchten. Hauptsächlich dürften die Prämienziehungen an Tarifbeschäftigte gehen, dasselbe hatte sich schon bei der Corona-Prämie abgespielt. In der Sonderzahlung sieht der Chef der IG Bau, Robert Feiger jedoch auch eine Möglichkeit: Vor allem im momentanen Fachkräftemangel könne von abgabe- und steuerfreien Zusatzzahlungen eine „wichtige Magnetwirkung“ ausgehen.

Wann gibt es die Prämie?

Das Inflationsausgleichspaket befindet sich noch im Entwurfsstadium und ist noch nicht abgeschlossen. Bislang ist unklar, wann das Paket umgesetzt wird.
Das dritte Entlastungspaket enthält weitere beachtliche Maßnahmen, welche den Personen in Deutschland finanzielle Unterstützung zusichern. So sollen beispielsweise auch Rentnerinnen und Rentner einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Sie bekamen bei der ersten EPP für Berufstätige nichts. Auch Studierenden steht jetzt wohl eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zu. Außerdem werden Familien durch ein höheres Kindergeld entlastet.

Autorin: Sophie Pixis