Der Vorschlag von Bundesagrarminister Cem Özdemir und Bundesjustizminister Marco Buschmann, dass die Strafe für das Containern abgeschafft werden solle, wurde vom Handelsverband Lebensmittel (BVLH) scharf kritisiert. Hauptgeschäftsführer Franz-Martin Rausch sagte, dass sein Verband „gegen die Legalisierung des sogenannten Containerns aus – unter welchen Voraussetzungen auch immer“ sei.
Özdemir und Buschmann setzen sich dafür ein, dass in Zukunft in vielen Fällen Menschen, die weggeschmissene Lebensmittel aus Müllcontainern, etwa von Discountern, holten, nicht mehr bestraft werden sollten. Am Dienstag erklärte Özdemir, dass dies einer von zahlreichen Bausteinen im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung sei. Momentan gilt das sogenannte Containern als Diebstahl und wird auch dementsprechend bestraft.
Jedoch sieht BVLH-Hauptgeschäftsführer Rausch hierfür keinen rechtlichen Handlungsbedarf. Im Straf- und Strafverfahrensrecht gebe es bereits heute „ausreichende Möglichkeiten, allen denkbaren Fallkonstellationen im Einzelfall Rechnung zu tragen“, sagte er. Rausch macht darauf aufmerksam, dass einige Lebensmittel in Abfallbehältern „eine potenzielle Gesundheitsgefahr“ darstellten. So könnten beispielsweise Lebensmittel aus Warenrückrufen dabei sein, die mit gefährlichen Fremdkörpern wie Metall- oder Glassplittern verunreinigt sein könnten. „Solche Gefahren sieht man den Produkten nicht an“, sagte Rausch.
Es soll möglichst auf Strafverfahren verzichtet werden
Ebenso bestritt er, dass das Containern eine effektive Maßnahme gegen die Lebensmittelverschwendung sei. Im Handel würden gerade 7 % der hier zu Lande entstehenden Lebensmittelverluste anfallen. „Wenn Staat und Politik wirksam die Lebensmittelverschwendung reduzieren wollen, sollten Lebensmittelunternehmen und gemeinnützige Organisationen dabei unterstützt werden, mehr verzehrfähige Lebensmittel zu spenden und an Bedürftige zu verteilen“, sagte Rausch.
In einem gemeinsamen Brief an die Justizministerinnen und -minister der Länder werben Özdemir und Buschmann für einen Vorschlag des Bundeslands Hamburg. Dieser sieht nämlich vor, in vielen Fällen ein Strafverfahren wegen des Containerns einzustellen. Nur in Situationen wie beispielsweise Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung während des Containerns, soll noch bestraft werden.
Autorin: Sophie Pixis
Handelsverband kritisiert Containern-Vorschlag