Corona-Überbrückungshilfe verlängern!
Wirtschaftsministerkonferenz
Viele der Bundesländer wollen eine Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe für Unternehmen. Die Corona-Überbrückungshilfe sollte es eigentlich bis Ende des Jahres geben.
Über das Jahresende hinaus sollen die Unternehmen die Corona-Überbrückungshilfe III Plus beantragen dürfen. Dies verlangt die Mehrheit der Bundesländer, wie eine Umfrage des Vorsitzenden der Wirtschaftsministerkonferenz, Andreas Pinkwart (FDP), ergab. Die Abfrage wurde unter den Senatsverwaltungen und Landeswirtschaftsministerien durchgeführt. Demnach haben sich nur Schleswig-Holstein und Brandenburg gegen die Verlängerung der Überbrückungshilfe ausgesprochen, wie Pinkwart bekannt gab.
Pinkwart selbst, Wirtschaftsminister in Nordrhein-Westfalen, unterstützt ebenfalls eine Verlängerung der Hilfen bis März kommenden Jahres. Zugleich äußerten die Länder die „dringliche Bitte“, die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen „angemessen zu verlängern“, um die Bewilligungsstellen zu unterstützen.
Aufgrund der weiter steigenden Neuinfektionen bestand auch der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für eine Verlängerung der Hilfen, da die Unsicherheiten für Unternehmen erneut gestiegen sind. Die Wintermonate könnten mit einer Verlängerung der Hilfen abgedeckt und ein „Fadenriss“ bei der Konjunkturentwicklung verhindert werden, erklärte er.
Die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft teilte mit: „Die vierte Corona-Welle ist da, Veranstaltungen und Aufträge werden storniert, Arbeitsplätze fallen weg und die Einnahmen sinken erneut beziehungsweise brechen komplett weg“. Diese prekäre Lage fordere eine Verlängerung der Hilfsprogramme auch für Solo-Selbstständige.
Die Überbrückungshilfe ist für die Unternehmen gedacht, die mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent rechnen. Diese Unternehmen bekommen von der Bundesregierung ihre fixen Betriebskosten erstattet. Die Frist für die Hilfsgelder war schon Anfang Oktober verlängert worden und gilt nun bis Ende Dezember.
Auch die Soloselbstständigen, deren Umsatz in Folge der Pandemie weniger wurde, können bis Ende 2021 die Hilfen in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit, mit der Neustarthilfe Plus bis zu 4500 Euro Unterstützung zu erhalten.
Autorin: Sophie Pixis