Das jetzige Infektionsschutzgesetz mit seiner Hotspot-Regel wird von Samstag an ganz deutschlandweit greifen. Das stellte Gesundheitsminister Karl Lauterbach nach Rücksprache mit seinen Länderkollegen klar. Es habe in der Runde keine Mehrheit gegeben, die Basisschutzmaßnahmen zu ändern, sagte er. Genau das hatten Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Hessen im Vorfeld des Treffens verlangt. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegt das Forderungspapier vor. Sie möchten über den 2. April hinaus die Maskenpflicht in ganz Deutschland vorschreiben und ebenso Übergangsfristen verlängern lassen.
Da der Expertenrat keine nationale Überforderung durch die Corona-Pandemie befürchte, gebe es für nationale Maßnahmen keine rechtliche Grundlage mehr, sagte Lauterbach. Somit sei auch die Forderung nach einer nationalen Maskenpflicht vom Tisch. „Es war nicht möglich, darüber zu verhandeln“. Der SPD-Politiker sagt, dass dies eine Prüfung des Justizministeriums ergab und daran werde er sich auch halten.
Maskenpflicht entfällt nahezu komplett
Das neue Infektionsschutzgesetz gilt seit dem 20 März. Es sieht nach einer eventuellen Übergangsfrist bis zum 2. April bundesweit nur noch einen Basisschutz vor. In Innenräumen ist kommenden Samstag die Maskenpflicht nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen. 2G- oder 3G-Regeln, Masken in Schulen oder Geschäften können regional nur noch angeordnet werden, wenn das jeweilige Landesparlament dort eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, können die Länder für ihr Land oder einzelne Landkreise schärfere Maßnahmen anordnen.
In Hinblick auf die weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen forderte Lauterbach die Länder zum Handeln auf. „Es muss aufhören, das Ergebnis in Zweifel zu ziehen. Uns läuft die Zeit davon“, sagte Lauterbach. Er habe die Länder ausdrücklich beim Treffen aufgefordert, die Hotspot-Regelung anzuwenden. „Die Losung der Stunde ist, die Regeln die wir haben, zu nutzen. Wir müssen handeln und nicht beklagen“, verlangte Lauterbach. Das Maximale, was nun rechtlich machbar ist, sei eine lokale Beherrschung der Pandemie.
„Signal an die Bevölkerung“
Manche Länder hatten beklagt, die rechtlichen Vorgaben des Bundes seien juristisch nicht in Ordnung und würden vor Gerichten kaum Bestand haben. Lauterbach sieht das anders. Es müsse nur belegt sein, dass eine Überlastung der Gesundheits-Versorgung drohe. „Das sind die Verschiebung planbarer Eingriffe in Krankenhäusern wegen Corona, die Gefährdung der Notfallversorgung, das Unterschreiten von Personal-Untergrenzen im Pflegebereich und der Zwang zur Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser“, erklärte Lauterbach die Anhaltspunkte, die für einen Hotspot gelten kann. Diese müssten allerdings nicht alle zugleich zutreffen.
Die Hotspot-Regelung sei ein Warnung an die Bevölkerung, dass die Corona-Pandemie noch nicht vorüber ist. Der Minister appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, in Anbetracht der hohen Infektionszahlen nach Möglichkeit auch weiterhin Maske zu tragen – denn die Corona-Pandemie könne sich „noch lange hinziehen“, sagte er. Trotz dass die Inzidenz heute auf 1700 absank, kann Lauterbach nicht sagen, dass sich die Lage in Zukunft entspannen könnte. „Die Situation ist unbefriedigend und wird sich auch nicht verändern.“
Autorin: Sophie Pixis