Kurzarbeitergeld bis Ende Juni

Corona-Pandemie

Die Regelungen zur Kurzarbeit sollen wieder verlängert werden und bis Ende Juni gelten. Eigentlich sollten die Regelungen Ende März auslaufen. Die Verlängerung muss aber noch vom Bundestag genehmigt werden.

Kurzarbeitergeld bis Ende Juni

Die Regelungen zur Kurzarbeit, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Beschäftigte und Betriebe verringern sollen, werden höchstwahrscheinlich bis Ende Juni verlängert. Somit würde auch das höhere Kurzarbeitergeld länger ausgezahlt als anfänglich geplant.

Normalerweise sollten die wegen der Corona-Pandemie eingebrachten Regelungen zur Kurzarbeit Ende März auslaufen. Doch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagte, dass die Unterstützung – vor allem für bestimmte Branchen – weiterhin von Vorteil wäre.

Nun muss nach dem Bundeskabinett nur noch der Bundestag der Verlängerung der Regeln zustimmen. Diese sehen vor, dass Konzerne schon Kurzarbeit beantragen können, wenn zehn Prozent der Beschäftigten weniger oder gar nicht arbeiten können. Es müssen in normalen Zeiten mindestens ein Drittel der Belegschaft sein. Das Kurzarbeitergeld können die Betroffenen zudem 28 Monaten lang in Anspruch nehmen und damit vier Monate länger als geplant. Genauso haben Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter während der Pandemie Anspruch auf die finanzielle Unterstützung.

Mehr Bezüge als ursprünglich geplant

Das Kurzarbeitergeld steigt für Erwerbstätige ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent des Nettolohns und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent. Beschäftigte mit Kindern erhalten sogar schon ab dem vierten Bezugsmonat 77 Prozent ihres Nettogehaltes und ab dem achten Monat 87 Prozent. Eigentlich beträgt das Kurzarbeitergeld für Eltern nur 67 Prozent des Nettolohns und nur 60 Prozent bei Kinderlosigkeit.

Zudem kommen die Sozialbeiträge, die der Arbeitgeber eigentlich abführen muss – diese sollen bis Ende Juni zur Hälfte erstattet werden. Laut Nachrichtenagentur dpa müssen dann immerhin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kurzarbeit Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden.

Im November bezogen mehr als 88.000 Betriebe Kurzarbeitergeld

Der neusten Hochrechnung der Bundesagentur (BA) für Arbeit zufolge mussten im November deutschlandweit noch mehr als 88.300 Betriebe Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter anmelden. Davon waren bundesweit mehr als 574.000 Erwerbstätige betroffen. Die Zahlen basieren auf dem Datenstand von Januar 2022. Im April des vergangenen Jahres hatte die BA den Höchststand verzeichnet: Damals profitierten in ganz Deutschland mehr als 609.000 Firmen und etwa sechs Millionen Beschäftigte von dem Kurzarbeitergeld.

Autorin: Sophie Pixis