Mit Vor- und Nachteilen

Der Mindestlohn soll Zwölf Euro betragen: Ein zentrales Wahlversprechen der SPD hat das Kabinett nun auf den Weg gebracht. Vor nicht erwünschten Nebenwirkung warnen Gewerkschaften und Wirtschaft gleichermaßen.

Erhohung des Mindestlohnes

In Deutschland soll es gerechter ablaufen – das war das zentrale Wahlkampfversprechen des SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz: „Wir brauchen für alle eine Absicherung nach unten. Das heißt: einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro. Was dazu führen würde, dass zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger eine Gehaltserhöhung kriegen.“ Aktuell hat das Kabinett die Erhöhung beschlossen; sie soll im Oktober inkrafttreten. Der Bundestag muss aber noch dem Vorhaben zustimmen.

Die FDP lenkt in der Ampelkoalition ein

Zehn Millionen Menschen verdienten zu wenig, so argumentierte Scholz im Wahlkampf. Weswegen damals auch die Linken und die Grünen einen höheren Mindestlohn forderten. Die FDP lehnte ab und verwies auf die Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern – und für den Kanzlerkandidaten der Union, Armin Laschet, ging die komplette Mindestlohn-Diskussion gar ganz am Thema vorbei: „Der eine sagt zwölf, Die Linke sagt 13, demnächst sagt die AfD 15 Euro – das verzerrt eigentlich das, worum es geht: Arbeitsplätze zu erhalten und Menschen gerecht zu bezahlen.“

Laschet verlor bei der Wahl, die erfolgreichen Parteien bildeten die Ampel-Koalition und erwähnten die Erhöhung des Mindestlohns in ihrem Koalitionsvertrag. Ab dem 1. Oktober dieses Jahres soll er auf zwölf Euro pro Stunde steigen. Momentan liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro. „Das ist die größte Lohnerhöhung für viele viele Menschen, die sie je erlebt haben. Das sind Menschen, die als Reinigungskräfte arbeiten oder in der Lager-Logistik – und deshalb ist es wichtig, dass es jetzt kommt“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, als er vor paar Wochen seinen Gesetzentwurf präsentierte.

Fehlanreiz für Minijob Beschäftigte?

Ein Fehlanreiz des höheren Mindestlohns ist derzeit schon absehbar: Da die sogenannten Minijobber – bei höherem Lohn weniger Stunden arbeiten dürften, muss Heil die Verdienstgrenze für Minijobs gleich mit anpassen. Ebenso soll diese im Oktober von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat angehoben werden. 

Das verärgert wiederum die Gewerkschaften: DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel hält die neue Obergrenze für einen „riesigen Fehler“, denn Minijober hätten keinerlei Ansprüche auf Krankenschutz, Kurzarbeitergeld oder bei der gesetzlichen Rente. Geringfügige Beschäftigung auch noch auszuweiten, verstärke das, was die SPD doch eigentlich verhindern wolle: die Altersarmut.

Autorin: Sophie Pixis