Stolperstein Zufallsgewinne
Zugegeben, die Maßnahmen, die die Bundesregierung derweil im Kampf gegen die drohende Energiekrise ergreift, dürfen durchaus hinterfragt werden. So wirken viele Konzepte wenig überdacht, häufig sogar unkoordiniert. Börsianer können aus den bisherigen Beschlüssen jedoch wertvolle Schlüsse für ihre Geldanlage ziehen. Bestes Beispiel für die Eingriffsbereitschaft durch Vater Staat: die Zufallsgewinnsteuer.
Zur Erinnerung: Bei der Zufallsgewinnsteuer handelt es sich um eine Sonderbelastung, mit der Unternehmen belegt werden, die infolge der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine übermäßige Gewinne erwirtschaften. Erstaunlicherweise beschränken sich die aktuellen Pläne auf Konzerne aus dem Energiesektor, konkret auf solche, die mit dem Verkauf von Strom Profite einfahren. Über eine Preisbremse von 200 Euro pro eingespeister Megawattstunde sollen gestiegene Gewinne abgeschöpft und in Form von Entlastungspaketen an Dritte weitergegeben werden. Dies betrifft in erster Linie Privathaushalte. Aber auch angeschlagene Konzerne sollen auf diese Weise gestärkt werden.
An den Börsen riefen die Pläne zunächst massive Kursrutscher hervor. Mittlerweile haben Unternehmen wie die RWE AG (ISIN: DE0007037129) Entwarnung gegeben: Auch bei der aktuell geplanten Sondersteuer würde sich die operative Geschäftsentwicklung weiterhin positiv entwickeln. Wesentlich problematischer: Durch die Signalwirkung könnte letztendlich der Ausbau Erneuerbarer Energien ins Stocken geraten. Die Rentabilität von Wind- und Solarparks sinkt durch den Gesetzesentwurf massiv. Investitionen könnten drastisch zurückgefahren werden.
Inwieweit betrifft die Zufallsgewinnsteuer nun die Rüstungsindustrie? Bis Weitem gar nicht! Dies könnte sich jedoch schnell ändern. Rüstungskonzerne profitieren von den aktuellen Ereignissen schließlich ebenso kräftig wie die Erzeuger von Ökostrom. Warum also nicht Hersteller von Panzern und Raketen zur Kasse bitten? Anleger sollten diese Überlegung im Hinterkopf behalten und die Gewinnerwartungen konservativer gestalten.
Rüstungsaktien kaufen? Die beliebtesten Wertpapiere im Check
Sie haben sich dazu entschlossen, ein Investment in Rüstungsfirmen zu tätigen? Wir stellen Ihnen zwei börsennotierte Konzerne vor, die im Militärwesen tätig sind und deren Aktien auch auf dem deutschen Markt rege gehandelt werden.
Rheinmetall AG
Mit Bekanntgabe des frisch geschaffenen Sondervermögens für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro konnte sich die Aktie der Rheinmetall AG (ISIN: DE0007030009) mehr als verdoppeln. Der Konzern gilt als das Aushängeschild der deutschen Militärlandschaft: Die Modelle „Puma“ und „Leopard“ werden als weltweite Kassenschlager im Panzer-Business gehandelt. Hinzu kommen verschiedenste Munitionstypen und Flugabwehrsysteme. Sogar Drohnen gehören zur Produktpalette der Düsseldorfer. Ferner beliefert man die europäische Automobilbranche mit zahlreichen Komponenten, in erster Linie Antriebe für Elektrofahrzeuge. Der Schwerpunkt macht mit einem Umsatzanteil von knapp 70 Prozent allerdings nach wie vor der Verkauf von Militärgütern aus.
Ungeachtet der unmittelbaren Teilhabe am kürzlich beschlossenen Sondervermögen tut sich die Aktie der Rheinmetall AG aktuell schwer. Denn: Der Konzern befindet sich unter staatlicher Aufsicht! Jeder Export muss demzufolge genehmigt werden! Ein Vorgang, der sich mit dem jahrelangen Ausbau des Bürokratie-Apparats sukzessive in die Länge gezogen hat. Hierzu passt die Meldung, mit der Rheinmetall seine Aktionäre im August verschreckte: Bestellungen hätten sich, angeblich aufgrund von Lieferkettenengpässen, deutlich verschoben. Als Folge rechnet man nun nicht mehr mit Umsatzerlösen von 13 bis 15 Milliarden Euro, sondern mit einem Umsatz von rund elf Milliarden Euro für das laufende Jahr. Die Geschäftsführung betont allerdings, dass es sich bei der Auftrags-Problematik nicht um eine Stornierung, sondern lediglich um eine Verzögerung handle. Dementsprechend sollten die Umsatzerlöse in den ersten Quartalen 2024 überproportional zulegen.