Spanien und Portugal sind Hochrisikogebiete

Corona-Pandemie

Deutschland stuft Spanien und Portugal als Hochrisikogebiete ein. Auch Zypern und die USA stehen ab Samstag auf der Liste.

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Die Bundesregierung stuft Spanien inklusive der Balearen und Portugal einschließlich Madeiras und der Azoren wegen hoher Corona-Infektionszahlen von Samstag an als Hochrisikogebiete ein. Das verkündete das Robert Koch-Institut. Auch die USA, Finnland, Monaco und Zypern stehen ab dann auf der Liste.

Wie das RKI mitteilt, werden dagegen Bosnien-Herzegowina und Serbien, Österreich, Belize und Malaysia von der entsprechenden Risikoliste genommen.

Mindestens zehn Tage Quarantäne

Sollte einer aus einem Hochrisikogebiet einreisen und nicht komplett geimpft oder genesen sein, muss die Person für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.

Die Einstufung ermöglicht Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, dies bedeutet aber kein Reiseverbot. Als Hochrisikogebiete werde Regionen und Länder mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Ausschlaggebend, sind dafür aber nicht nur die Infektionszahlen. Andere Kriterien wie beispielsweise fehlende Daten über die Corona-Lage, das Tempo der Ausbreitung des Virus und auch die Belastung des Gesundheitssystems spielen eine Rolle.

Auf Risikoliste sind insgesamt mehr als 50 Länder

Vom RKI werden insgesamt mehr als 50 Länder ganz oder teilweise als Hochrisikogebiete eingestuft. Dazu kommen noch neun Virusvariantengebiete, zu denen neben afrikanischen Ländern seit Montag wegen der massiven Ausbreitung der Virusvariante Omikron auch Großbritannien zählt.

Die Bundesregierung verschärfte am Mittwoch die Regeln für die Einreise aus Virusvariantengebieten wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante. Wenn eine Person aus einem solchen Gebiet nach Deutschland einreist, braucht er bei der Einreise künftig einen aktuellen negativen PCR-Test.

Zudem müssen alle – auch Geimpfte oder Genesen – eine genaue 14-tägige Quarantäne einhalten; eine „Freitestungsmöglichkeit“ besteht in so einer Situation nicht. Ausnahme: Wer über einen kompletten Impfschutz verfügt, kann die Quarantäne mit Vorzeigen des Impfnachweises beenden, wenn das RKI bestätigt hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist.

Quelle: tagesschau.de
Autorin: Sophie Pixis