In weiteren Bundesländern sollen härtere Maßnahmen umgesetzt werden, damit die Ausbreitung des Coronavirus bekämpft wird. Auch in Bayern gelten nun strengere Kontaktbeschränkungen genauso wie in Hessen, Berlin, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bereits zuvor hatten andere Länder ähnliche Maßnahmen umgesetzt, um sich insbesondere gegen die sehr ansteckende Omikron-Variante zu wappnen.
Bund und Länder hatten sich etwa Mitte des Monats darauf verständigt, spätestens ab dem 28. Dezember das öffentliche und private Leben weiter einzuschränken. Die Umsetzung der Regeln lag jedoch in Länderverantwortung.
Private Treffen mit maximal zehn Menschen
Die Kontaktbeschränkungen schreiben vor, dass private Treffen für Genesene und Geimpfte nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt sind. Aber Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Sollten Ungeimpfte dabei sein, gelten noch schärfere Regeln (ein Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts).
Seit heute gilt in Sachsen zudem eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen. An Beerdigungen dürfen maximal 20 Menschen mit 3G-Nachweis teilnehmen. Die seit November bestehende nächtliche Ausgangssperre für besonders betroffene Corona-Hotspots gilt weiterhin.
Autorin: Sophie Pixis