Die Corona-Pandemie ist trotz steigender Impfquoten keineswegs überwunden. Mutationen scheren die Angst vor einem erneuten Aufflammen, wohingegen vielerorts der Ruf nach Lockerungen lauter wird. Die Bundesregierung hatte zuletzt die Einreisebeschränkungen für viele Länder wie Spanien verschärft. Nun will man die heimische Wirtschaft stützen und hat die Überbrückungshilfen für Selbstständige bis September 2021 verlängert.
Längere Überbrückungshilfe
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe sei Experten zufolge die richtige Maßnahme, eine besonders betroffene Personengruppe zu unterstützen: Selbstständige. Insbesondere Künstler aber auch Personen, die in der Touristik arbeiten (beispielsweise als selbstständiger Reiseführer) haben nach wie vor mit den Auswirkungen des Coronavirus zu kämpfen. Zudem: Ein Zeitpunkt der endgültigen Öffnung und Aufhebung aller Einschränkungen ist zumindest in Deutschland nicht in Sicht. Zum Glück, sagen Gesundheitsverbände und verweisen mit Sorgen auf das Beispiel Großbritannien. Dort hat Premierminister Johnson erst kürzlich sämtliche Corona-Maßnahmen abgeschafft. Schätzungen gehen davon aus, dass die Neuinfektionen auf bis zu 100.000 Fälle steigen könnten – pro Tag.
Der Beschluss im Detail
Zurück nach Deutschland. Hierzulande werden Selbstständige durch das 2020 verabschiedete Corona-Soforthilfe-Programm unterstützt. Darin enthalten sind neben Milliardenzahlungen an Großkonzerne wie Daimler auch Unterstützungen für Selbstständige. Kritiker mahnen, dass eine vermehrte Verschleppung von Insolvenzen durch die – erfreulicherweise – unbürokratischen Bewilligungsverfahren drohe. Dennoch wird das Paket im Großen und Ganzen von allen Parteien begrüßt.
Wer nun als Selbstständiger weiterhin Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, kann dies durch eine Verlängerung der bisherigen „Überbrückungshilfe III“ tun. Zwar wurde besagtes Programm umbenannt in „Überbrückungshilfe III Plus“, die Rahmenbedingungen jedoch sind geblieben. Alles wie gehabt? Mit Nichten! Die Bundesregierung konnte sich auf die Einführung einer sogenannten Restart-Prämie einigen. Beantragt werden kann diese Unterstützung von vielen kleineren bis mittelständischen Unternehmen, die unter steigenden Personalkosten leiden. Auch für die „Neustarthilfe Plus“ gilt als Stichtag der 30. September.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) warb nochmals für die Reform und betonte: Wir setzen Anreize für den Neustart und zahlen denjenigen Unternehmen eine Restart-Prämie, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen. Und schließlich verlängern und erhöhen wir die Neustarthilfe für Soloselbstständige auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres.“
Quelle: BMWI.de
Autor: Jan Lauer